Die Kosten für die Abklärung und Therapie werden bei einer ärztlichen Indikation abzüglich des Selbstbehaltes von der Grundversicherung übernommen. Ich bitte Sie jeweils das entsprechende Formular in die erste Sitzung mitzubringen. Dauert eine Therapie länger als 30 Sitzungen oder wird eine medikamentöse Unterstützung als indiziert erachtet, ist die Zusammenarbeit mit einem Psychiater erforderlich.
Die Psychotherapie findet in deutscher Sprache statt. Falls notwendig, arbeite ich ebenfalls mit Übersetzungspersonen, wobei diese von Externen organisiert und die Kosten übernommen werden müssen.
Im Verhinderungsfall werden Sie gebeten Termine mindestens 24h im Voraus abzusagen. Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine werden privat in Rechnung gestellt.
Für eine Abklärung oder psychotherapeutische Begleitung arbeite ich gerne mit Sozialdiensten oder Institutionen zusammen. In solchen Fällen ergeben sich oftmals ein erhöhter Koordinationsaufwand oder Sitzungen / Standortbestimmungen ausserhalb des Büros. Solch zusätzlich entstandene Kosten, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, werden der Institution oder Behörde mit 180 Franken pro Stunde in Rechnung gestellt.
Psychotherapien für Selbstzahler werden mit 180 Franken pro Stunde in Rechnung gestellt.
Supervisionen werden mit 180 Franken pro Stunde in Rechnung gestellt.
